Satzung der Vereinigung der Förderer der
Bühring - Oberschule (Gymnasium) Berlin-Weißensee e.V.



§1 Name und Sitz

Der Name des Vereins lautet Vereinigung der Förderer der Bühring - Oberschule (Gymnasium) Berlin - Weißensee e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in 13088 Berlin, Woelckpromenade 38


§2 Der Zweck des Vereins und die Verwendung der Mittel

Der Zweck des Vereins ist, die Traditionen der Schule zu pflegen sowie durch Beiträge und freiwillig aufgebrachte Spenden die Verwirklichung der schulischen Aufgaben zu fördern. Die Höhe des Jahresmindestbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitte zu steuerbegünstigten Zwecken laut § 51 ff. der Abgabeordnung von 1977 durch die Förderung der Ausbildung der Schüler, damit sind Zuschüsse steuerlich absetzbar.
Um den Zweck des Vereins zu sichern und um dafür zu sorgen, dass die aufgebrachten Mittel ausschließlich und unmittelbar zur Förderung aller Aufgaben der Bühring - Oberschule (Gymnasium) Weißensee verwendet werden, gibt sich der Verein folgende Richtlinie für die Bewilligung und Verwendung aus seinem Etat.
Die Mittel sind insbesondere zu verwenden für
Lehr- und Lernmittel sowie Geräte zur Förderung des Unterrichts, soweit hierfür schulische Haushaltsmittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Zuschüsse zu Arbeitsgemeinschaften
Beihilfe zur Unterstützung und Förderung von Schülern auf Antrag
Studien und Wanderfahrten sowie Schüleraustausch im In- und Ausland
sportliche und kulturelle Zwecke
Schul- und Schülerzeitschriften sowie Schulreportagen und die Schulchronik
die Ausgestaltung der Schule
Prämien für Schüler die sich in besonderer Weise eingesetzt haben
die Traditionspflege an der Schule. Dazu gehören:
Treffen ehemaliger mit derzeitigen Schülern
Aufarbeitung und Vervollständigung der Schulchronik
Vertraut machen mit dem Werk von Carl James Bühring als dem Architekten unseres Schulhauses und weiterer Gebäude in Berlin - Weißensee, dessen Name der Schule verliehen worden ist.
Antragsberechtigt sind: Schüler, Lehrer und Elternvertreter der Schule sowie die Mitglieder des Vereins
Über die Verwendung der Mittel sowie die Vergabekriterien entscheidet der Vorstand, in der Regel nach Anhörung des Beirates.
Verwaltungskosten des Vereins werden aus Vereinsmitteln beglichen. Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.


§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der an einer wirkungsvollen Förderung der Bühring - Oberschule (Gymnasium) interessiert ist. Hierzu zählen:
Schüler und ehemalige Schüler
Eltern der Schüler
Lehrer und ehemalige Lehrer
Mitglieder können auch Personalgesellschaften und juristische Personen werden, die die Ausbildung der Schüler wirksam fördern wollen.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie wird dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt. Der Jahresbeitrag beträgt für Schüler, Auszubildende und Studenten 12,- DM die übrigen Mitglieder 24,- DM.
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem Grund, im Einspruchsfalle durch die Mitgliedsversammlung.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vermögensanteile, insbesondere nicht auf Beitragsrückzahlung.


§4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
der Beirat.


§5 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand im ersten Quartal des nächsten Kalenderjahres einberufen. Sie nimmt Berichte des Vorstandes und des Kassenprüfers entgegen, entscheidet über die Entlassung des Vortandes und wählt den neuen Vorstand sowie zwei Kassenprüfer. Sie beschließt über Satzungsänderungen und über die Beitragshöhe.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Wunsch des Vorstandes oder 10% der Mitglieder einberufen werden.
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.


§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden dem Stellvertretenden Vorsitzenden, Kassenwart und bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und seine Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein vertreten.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
Die Verschuldenshaftung beschränkt sich auf Vorsatz.


§7 Beirat

Der Beirat berät den Vorstand. Die Mitglieder des Beirates müssen ordentliche Vereinsmitglieder sein. Bei Schülervertretern unter 16 Jahren kann von dieser Bedingung abgesehen werden.
Der Beirat besteht aus:
zwei Eltern, die aus dem Kreis der Elternvertreter,
zwei Lehrern, die aus dem Kreis des Lehrerkollegiums,
zwei Schülern, die aus dem Kreis der Schülerschaft
entsandt werden.
Die Beiratsmitglieder werden von den jeweiligen schulischen Gremien gewählt:
Gesamtelternkonferenz
Gesamtkonferenz
Gesamtschülervertretung
Der Beirat ist mit Beginn des neuen Schuljahres neu zu wählen.


§8 Eigentumsvermerk

Vom Verein finanzierte Anschaffungen verbleiben in seinem Eigentum. Sie werden als solche kenntlich gemacht und in einem Sonderverzeichnis geführt. Der Verein überlässt diese Gegenstände leihweise der Schule und damit auch ihrer Sorgfaltspflicht, einschließlich Reparatur- und Unterhaltskosten.


§9 Abrechnung

Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben, sowie die Darlegung des Vermögensstatus erfolgt zu Ende des Kalenderjahres. Abrechnung und Vermögen werden durch die gewählten Kassenprüfer geprüft. Über das Prüfergebnis ist ein Protokoll anzugeben, welches der Jahresmitgliederversammlung vorzulegen ist.


§10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Bühring-Oberschule (Gymnasium) Weißensee, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§11 Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen:

Nr. 13678 Nz.