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spacerStolperstein für die Geschwister Boas
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Die drei jüdischen Schwestern Helene, Hertha und Clara Boas, die alle drei noch den von den Behörden seit dem Jahr 1939 zwangsweise verordneten Beinamen Sara trugen, lebten zur Zeit des zweiten Weltkriegs in Berlin-Kreuzberg in der Böckhstraße 49. Hier teilten sie sich zu dritt eine Einzimmerwohnung mit Küche.

Stolpersteine

Die am 3.10.1895 geborene Hertha Boas, die damit die älteste der Schwestern war, arbeitete als Arbeiterin in der Sophienstraße in Berlin-Mitte. Die zweitälteste Schwetser, Helene Boas, die am 26.02.1897 geboren wurde, arbeitete als Montiererin in Charlottenburg und die jüngste der Schwestern, Clara Boas, die genau ein Jahr nach Helene am 26.02.1898 geboren wurde, arbeitete als Buchhalterin. Zusammen verdienten sie circa 79 RM pro Woche und nach Abzug der ebenfalls wöchentlichen Miete von 38,75 RM blieben ihnen noch circa 45 RM für den Haushalt übrig. Deshalb blieb auch immer nur wenig für das übrig, was über die Verplegung und das Lebensnotwendigste hinausging. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie ein sehr bescheidenes und in ihrer Freiheit eingeschränktes Leben führten.

Nachdem den drei Schwestern am 27.2.1943, also einen Tag nach dem Geburtstag von Helene und Clara Boas, das Schreiben zur Einziehung all ihrer Vermögenswerte, das heißt die Einziehung all ihres Hab und Guts, zugestellt wurde, wurden sie am 03.03.1943 deportiert. Sie wurden im Zuge der sogenannten "Fabrik-Aktion" als letzte Juden Berlins direkt am Arbeitsplatz verhaftet und nach Auschwitz deportiert. Ihre Wohnung wurde von den Behörden versiegelt, das Inventar auf insgesamt 375 RM geschätzt. Nachdem die Wohnung schon im März 1943 versiegelt wurde, wurde sie erst am 11. Januar 1944 wieder geräumt.

Eine Begebenheit, die wir recherchiert haben, spiegelt die Gleichgültigkeit der Deutschen gegenüber dem jüdischen Schicksal beispielhaft wieder, denn der Wohnungseigentümer Max Starke hatte nicht die Scheu davor sogar noch die Miete für den Zeitraum, in der die Wohnung leerstand, in Höhe von 426 RM beim Oberfinanzpräsidenten von Berlin zu beantragen und schließlich auch zu bekommen.
 
 
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    Aktualisiert am: 08.02.2009