Ralph–Jürgen Lischke
Harald Michel
Zur Entwicklung der Bevölkerungswissenschaft im deutschsprachigen Raum von den Anfängen bis 1945
Vorbemerkung
Die Geschichte der Bevölkerungswissenschaft von ihren Anfängen bis zur Gegenwart sowohl im deutschsprachigen Raum als auch international betrachtet, bleibt nach wie vor ein Desiderat wissenschaftshistorischer Forschung. Zwar gibt es eine Reihe instruktiver Überblicksdarstellungen zur Geschichte der Bevölkerungswissenschaft, aber eine allgemeine Disziplingeschichte wie auch eine spezielle disziplingenetische Darstellung für den deutschsprachigen Raum steht noch aus[1].
Insofern versteht sich der nachfolgende Beitrag lediglich als Versuch, wesentliche Entwicklungslinien des bevölkerungswissenschaftlichen Denkens in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert transparent zu machen[2].
Die Anfänge des bevölkerungswissenschaftlichen Denkens
Auch wenn im deutschsprachigen Raum allgemein anerkannt Johann Peter Süßmilch (1701–1767) als der eigentliche Begründer einer wissenschaftlichen Bevölkerungslehre gilt, so gibt es doch eine Reihe bedeutsamer Vorläufer des bevölkerungswissenschaftlichen Denkens in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert, deren Leistungen im Rahmen einer Disziplingenese berücksichtigt werden sollten.
Bis in die Reformationszeit hinein bewegten sich die Anschauungen über die Bevölkerungsfragen ausschließlich im Rahmen der durch die Bibel vorgegebenen christlichen Lehre. Systematisches Wissen über die Bevölkerungsstruktur, statistische Übersichten oder Volkszählungen haben in Deutschland bis einschließlich des Mittelalters praktisch nicht existiert. Erst im 17. Jahrhundert beginnt Volk und Bevölkerung ein Objekt der Wissenschaft in ihrer theoretischen Reflexion und der praktischen Politik zu werden, nachdem der Zusammenhang von Wirtschaft und Bevölkerung durch die Kameralisten und seine Bedeutung für Wohlstand und Macht hergestellt war. „Der absolutistisch-merkantilistische Staat hatte die Bevölkerung, den Bürger als Produzenten, Steuerzahler, Verbraucher und Soldaten entdeckt.“ [7]
Eine erste Behandlung der Bevölkerungsproblematik im merkantilistischen Sinne im deutschsprachigen Raum ist in drei sächsischen Münzschriften über den Münzstreit der sächsischen Albertiner und Ernestiner aus dem Jahre 1530 zu finden. Darin sind bereits die merkantilistischen Grundgedanken über die Bevölkerung als Grundlage eines blühenden Staates enthalten, wenn es u. a. heißt:
„Denn wo viel Menschen da sind, da findet sich Absatz für die Waren, da kann der Adel aus seiner Viehzucht Gewinn ziehen, die Fische aus seinen Teichen verwerten, Weizen, Korn, Gerste und Hafer zu befriedigendem Preise verkaufen, da bekommt sein Holz, Stroh und Heu rechten Wert. Der Bürger kann sein Bier verschenken, kann sein Tuch, seine Röcke und Schuhe, Hufeisen, Schlösser, Bänder, Sporen, Schwerter, Messer, Gürtel, Beutel, Taschen, Truhen, Kästen, Fässer und Fässchen an den Mann bringen für gutes Geld. Es können auch Bäcker und Fleischer und alle anderen Handwerker ihr Gewerbe mit größerem Vorteil betreiben, und der Bauer seinen Acker mit Erfolg nutzen.
All diesen Segen verdanken wir der Menge Menschen, welche um des Handels und des Bergbaus willen, in Anbetracht des hier herrschenden Friedens und der guten Münzzustände in diese Lande strömen.“ [8, S. 6]
Ihren bedeutsamsten Ausdruck fanden die bevölkerungspolitischen Ansichten in dieser Zeit in Luthers (1483–1546) Predigten vom Ehestand und ehelichen Leben. Darin plädiert er u. a. für eine frühe Heirat der Geschlechter und äußert sich optimistisch über die Volksvermehrung, indem er betont: „Gott macht Kinder, der wird sie auch wohl ernähren.“ [9, S. 742]
Das auch in der damaligen Zeit die Möglichkeit und Gefahr einer Überbevölkerung diskutiert wurde, geht aus dem Werk von Sebastian Frank von Wörd (1499-1542) hervor, der in seiner „Germaniae chronicon“ (1538) feststellte: „…wo nit Gott den Krieg scheidet, und ein sterbend drein kompt, das wir wider einmal, … wie die Zigeuner andere Land zusuchen, müssen ausziehen, … und glaub sicher …, wollten wir teutschen wol gerathen, und ganz Ungerland, so es uns Gott gebe, mit teutschen Volk besetzen, solts dennoch Teutschland kaum ansehn.“ [10, S. 6]
Frühe merkantilistische Auffassungen zur Bevölkerungsentwicklung
Mit der im Reformationszeitalter beginnenden Herausbildung frühmoderner Staaten, der Internationalisierung des Handels durch die weltweite Eroberung von Kolonien und der damit verbundenen allmählichen Veränderung der Wirtschaftsstrukturen kam es zur Ausbildung neuer ökonomischer Denkweisen, die auch erstmals bevölkerungspolitische und theoretische Ansätze enthielten. Die Vertreter dieser neuen, merkantilistischen Denkrichtung vertraten im wesentlichen die Ideen der Populationistik. Kernpunkt dieser Auffassung ist die Annahme, dass die ständige Vermehrung der Bevölkerung eines Landes dessen Macht und Reichtum immer weiter vergrößern. Im deutschsprachigen Raum sind es vor allem die Kameralisten, zu deren frühesten Vertretern Melchior von Osse (1506–1557) und Georg Obrecht (1547-1612) zählen, die in dieser Richtung argumentieren. Letzterer erhebt in seiner Schrift „Fünff unterschiedliche Secreta Politica“ (Straßburg 1619) die Forderung nach einer modernen Bevölkerungsstatistik, wenn er feststellt: „ …dass wir alle Jahr, und fast zu jederzeit, gewisse, unfehlbare Nachrichtung haben mögen, wie es mit allen unseren Unterthanen, Jungen und Alten, Reichen und Armen, an allen Orthen unserer Obrigkeit und Landen, und also wie es glücksam mit unserer gantzen Policey, und allen derselben Gluderen bewant, und wie sie … vor ihrem Undergang zu verwahren, und im bestendigen Wesen zu erhalten seyn.“ [11, S. 5]
Ausgebaut wird dieser Gedanke im Werk von Hermann Conring (1606–1681), dem Begründer der deutschen Universitätsstatistik, der am Beginn der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Bevölkerung und den Bevölkerungsverhältnissen steht. Er betont erstmals die Notwendigkeit der Ermittlung der Volkszahl und der Stärke einzelner Bevölkerungsgruppen und formuliert dies als wichtige Aufgaben des Staates. So stellt er in seinem „Thesaurus totius orbis quadripartitus“ (1675) fest: „Es gehört zum Verständnis der Menschen, daß wir ihre Zahl oder ihre Menge kennen; es geht den Staat sehr viel an, ob die Zahl seiner Bürger groß oder klein ist.“ [12] Conrings Vorschläge zur Eheförderung, den Auswanderungsverboten, den steuerlichen Anreizen für Einwanderer oder die Aufforderung zu religiöser Toleranz beinhalten bereits das wesentliche Instrumentarium des merkantilistischen Populationismus.
Bevölkerungspolitische Überlegungen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts werden nicht zuletzt durch die demographischen Folgen des Dreißigjährigen Krieges beeinflusst. Dies zeigt sich auch im Werk von Veit Ludwig von Seckendorff (1626-1692). Er formuliert in seinem „Fürstenstaat“ (1656) die Maxime der kameralistischen Politik, die in der Hebung der Volkszahl besteht und sieht als Maßnahmen zu deren Realisierung u. a. die Förderung des Ehestandes, die Fürsorge und Erziehung elternloser Kinder und die Sicherung einer ausreichenden Ernährung aller Einwohner an.
Ähnliche Überlegungen finden sich bei J. J. Becher (1635–1682) der in seinem politischen Diskurs über die Bevölkerungszunahme und -abnahme (1668) feststellt: „... je volckreicher also eine Stadt ist, je mächtiger ist sie auch; derohalben leichtlich zu erachten, daß die vornehmste Staats–Regul, oder maxima einer Stadt oder Lands seyn soll, Volckreiche Nahrung; … „ [13, S. 2] An anderer Stelle hebt Becher den Zusammenhang zwischen Bevölkerung und ihren Subsistenzmitteln hervor und führt aus: „… in einer populosen Stadt ist leichter als in einem deserten Ort sich zu ernehren, in dem ein Mensch von dem anderen lebet, wie hierinnen alle grosse Städte ein Exempel seyend, … durch solche populirung wird auch jedem ein Mittel gegeben, sich besser zu ernehren, wo dann dieses fundament einmahl hafftet, da laufft weit und breit alle zu, und verstärkt sich die populirung, durch diese die leicht Nahrung, und durch solche der Zulauf der Menschen, hierdurch aber wiederumb die populirung gleichsamb in einem ewigen beständigen Circul, wie solches an London, Paris, Amsterdam und dergleichen mehr zu sehn, die durch diese Mittel täglich und sichtlich zunehmen.“ [13, S. 372]
Bechers Schwager Philipp Wilhelm von Hornigk (1638–1712) legte in seinem Hauptwerk „Österreich über alles, wann es nur will“ (1685) ebenso wie Leibnitz (1646–1716), der betonte, dass „Nahrhaftigkeit eines Landes in menge der leute vornehmlich bestehe“ großen Wert auf eine dichte Bevölkerung [14, S. 747].
Auch J. Georg Leib (1670–1727) sieht den Zusammenhang zwischen Unterhaltsmitteln und Bevölkerung, wenn er feststellt, „… denn ist im Lande Nahrung und Geld, so folgen die übrigen Professionen und Unterthanen von selbsten.“ [14, S. 748]
Erste bevölkerungsstatistische Überlegungen in Deutschland
Allen diesen Denkern ist also die wechselseitige Beziehung zwischen Bevölkerung und Produktion bewusst, anders als bei den eigentlichen „Populationisten“, die vor dem Hintergrund eines weit verbreiteten Dekadenzglaubens, der Annahme einer seit dem Altertum sich vollziehenden stetigen Bevölkerungsabnahme, argumentieren. Ein Vertreter dieser Auffassung ist Theodor Ludwig Lau (1670–1740), der entschieden für eine dichte Bevölkerung mit dem Grundsatz: „In der Menge des Volcks wurzelt sich die Macht und Reichthum eines Staates“ plädierte. Ihm ging es dabei weniger um das Vorhandensein von Unterhaltsmitteln, denn die Bevölkerung wachse „von allein,“ als vielmehr um das Schwinden von (militärischer) Macht. Zu seinen bevölkerungspolitischen Vorschlägen zählten u. a. die Einführung der aus dem Orient bekannten Polygamie und — da solches kaum zu realisieren sei —, schlägt er zeitiges und öfteres Heiraten, baldige Veränderung des Witwenstandes und als Anreiz hierfür Geld und Privilegien vor. Auch fügt er hinzu, dass ein natürlicher Bevölkerungszuwachs durch die Verringerung der Sterblichkeit gefördert werden kann, wodurch die Bekämpfung von Versorgungsengpässen und Epidemien Aufnahme in das kameralistisch–bevölkerungspolitische Instrumentarium findet. Diese Ideen wurden im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts von deutschen Nationalökonomen fortgeführt.
Neben der mehr deskriptiven bevölkerungswissenschaftlichen und -politischen Orientierung des Kameralismus gibt es in Deutschland bis zum Ende des 17. Jahrhunderts kaum Ansätze einer quantitativen, bevölkerungsstatistischen Erfassung demographischer Prozesse, vergleichbar der sich in England entwickelnden politischen Arithmetik, die durch Graunt und Petty begründet wurde. Ein früher Vertreter dieser bevölkerungsstatistischen Richtung in Deutschland ist der Breslauer Theologe Kaspar Neumann (1648–1715). Aus physikotheologischen Überlegungen heraus befasste er sich mit der Sammlung und dem Vergleich demographischer Daten zu Geburts- und Sterbefällen in seiner Heimatstadt und veröffentlichte 1689 eine Schrift „Reflexiones über Leben und Tod bei denen in Breslau Geborenen und Gestorbenen“, die er an Leibnitz übersandte und die zur Grundlage für die von Edmund Halley 1693 publizierten Sterbetafeln wurde.
Die Grundlegung der Bevölkerungswissenschaft durch Süßmilch
Neumann ist damit als ein wichtiger Vorläufer des bedeutenden Systematikers und eigentlichen Begründers der wissenschaftlichen Bevölkerungsstatistik, J. P. Süßmilch (1707–1767) anzusehen. Nicht zuletzt war es ein Schüler Neumanns, der Arzt J. Ch. Kundmann (1684–1751), der als erster in Deutschland die Medizinalstatistik komparativ betrieb, indem er Geburts- und Sterbedaten verschiedener Städte, u. a. die Berliner Listen von D. Gohl (1665–1731), verglich. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen, die er in den „Reflexiones über über die Krankheits- und Todten-Listen mit Medicinischen Anmerckungen“ (1737) zusammenfasste, wurden von Süßmilch in seinem für die Medizin- und Bevölkerungsstatistik grundlegendem Werk „Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, dem Tode und der Fortpflanzung desselben erwiesen“ (1741) verwendet.
Mit dieser Arbeit, die er dem preußischen König Friedrich II. widmet, steht Süßmilch am Beginn einer wissenschaftlichen Demographie. Er versuchte im Sinne eines „biometrischen Gottesbeweises“ durch den Nachweis der Konstanz massenstatistischer Merkmale der Bevölkerung als Ausdruck des Willen Gottes, dessen Existenz zu beweisen [11, S. 20]. Für ihn stand fest, „… daß in der Menge der Einwohner, die ein Land zu fassen und zu ernähren vermögend sei, die Glückseligkeit eines Staates bestehe; daß sie Macht und Quell des Reichtums seien.“ [11, S. 21]
Süßmilch stützte seine Aussagen durch von ihm zusammengetragene statistische Erhebungen über Geburten, Heiraten, Tod und die Bevölkerungsstruktur. Seine Methode basiert darauf, die einzelnen Faktoren des Bevölkerungsprozesses, also Geburtlichkeit, Heiratshäufigkeit, Sterblichkeit, Verhältnis der Geschlechter, Sterbeordnung, Kinderzahl und Geburtenüberschuss einzeln zu betrachten, ihre unterschiedlichen Ursachen darzulegen und dann in ihren Beziehungen zu untersuchen. Des weitern differenziert er nach lokalen, sozialen und geographischen Bevölkerungseinheiten und versucht aus der Unterscheidung zwischen normalen und abweichenden Verläufen Daten für homogene Bedingungen zu gewinnen. [7]
Aus der Überzeugung, „… daß die Vorsorge für die Bevölkerung eines Staates eine notwendige Pflicht aller Regenten sei“, leitet er vier Grundregeln zur Steigerung der Volkszahl ab:
1. Beseitigung alles dessen, was die Eheschließung verhindern oder verzögern könnte;
2. Beseitigung aller Hindernisse der ehelichen Fruchtbarkeit;
3. Nützliche Vorsorge für die Erhaltung des Lebens der Untertanen sowie
4. Verhinderung der Untertanen am Auswandern und, wenn nötig, Beförderung der Einwanderung.
Damit umreißt er den klassischen Kanon kameralistischen Bevölkerungspolitik.
Ökonomie und Bevölkerung im Kameralismus
Diese Auffassungen fanden nicht zuletzt ihren Niederschlag in der bevölkerungspolitischen Praxis eines solchen aufgeklärten absolutistischen Monarchen wie Friedrich II. in Preußen.
Anders als bei Süßmilch, der noch einen engen Zusammenhang zwischen Gott und Staat sieht, sind die Argumente von J. H. G. von Justi (1717–1771), eines Kameralisten im Dienste Friedrich II., ausschließlich ökonomisch begründet.
„Wenn man das Hauptaugenmerk des echten Cameralisten,“ so stellt er fest, „worauf er bei allen Maßregeln und Anstalten zu sehen hat, in Worte fassen wollte, so müßte man durchaus: Bevölkerung! ausrufen.! [15, S. 379]
Justi geht davon aus, dass ein Land nie zuviel Einwohner haben kann, und es darauf ankommt, die Volksvermehrung nach Möglichkeit zu fördern. Zwar sieht auch er den Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und wirtschaftlicher Entwicklung, wenn er schreibt: „Ein blühender Nahrungsstand befördert die Bevölkerung, weil sich die Menschen dahin wenden, wo es leicht ist, durch Arbeitsamkeit die Bequemlichkeit des Lebens zu gewinnen. Ebenso befördert die Bevölkerung wieder einen blühenden Nahrungsstand. Denn je mehr Menschen bey einander wohnen, desto stärker ist die Consumtion aller Waaren und desto lebhafter die Circulation.“ [16, S. 66]
Allerdings räumt Justi in diesem Wechselverhältnis dem Wachstum der Bevölkerung den Vorrang ein: „So wie sich die Bewohner vermehren, so vermehrt sich auch die Bequemlichkeit aller anderen Einwohner. … Die Bequemlichkeiten des Lebens entstehen gleichsam von sich selbst, blos durch die Vermehrung der Menschen.“
Denn „Mit der Menge des Volks würden auch die Manufacturen und Fabriken zur Nothdurft und Bequemlichkeit des Landes gleichsam von sich selbst entstehen … Hieraus veroffenbaret sich genugsam, daß ein sehr bevölkertes Land auch allemal das reichste ist.“ [11, S. 19]
Seine Vorstellungen zur Beförderung der Bevölkerungszunahme umfassen einerseits Maßnahmen zur Einwanderung und anderseits zur Erhaltung und Vermehrung der einheimischen Bevölkerung. Bei der Vermehrung bringe er das übliche kameralistische Instrumentarium zum Vorschlag: Einschränkung des Zölibats, Veränderung des Erbrechts, Erhöhung der Zahl der Eheschließungen. Bezüglich der Erhaltung der bestehenden Bevölkerung schenkt er als einer der ersten neben Süßmilch dem Problemkreis Sterblichkeit größere Aufmerksamkeit. Seine Ansichten zielen vor allem auf die Verbesserung der gesundheitlichen und hygienischen Situation der Bevölkerung. Zu den von Justi vorgesehenen Maßnahmen zählen die Einrichtung einer Verwaltungskommission, als einer Art Gesundheitsamt zur Überwachung der hygienischen Verhältnisse im Land, die Anzeigepflicht für Krankheiten, Kanalisierung und Trinkwasserversorgung der Städte sowie Einführung von Lebensmittelkontrollen. Ebenso sieht er den Schutz vor elementaren Katastrophen, wie Überschwemmungen, als wichtig an. Aus diesen Gründen wendet er sich auch gegen Kriege, „ … worinnen so viel Menschen aufgeopfert werden, und die durch ihre unglücklichen Folgen so sehr zur Verwüstung und Entvölkerung des Landes Anlaß geben.“ [11, S. 20]
Ähnliche Überlegungen hatten in dieser Zeit auch andere preußische ökonomische Denker. Zu ihnen zählen Philippi, Darjes, v. Bielfeld, v. Hess, v. Pfeiffer und Hertzberg. Sie alle vertraten populationistische Positionen und waren am Ausbau des Systems der Polizei- und Kameralwissenschaften beteiligt. Johann Anbrecht Philippi (1721–1791) ist davon überzeugt, „… daß derjenige Fürst der reichste sey, der die mehresten Unterthanen unumschränkt beherrscht … Es gehöret also mit zum Wachsthum eines Landes, daß man aller erlaubten Mittel ergreift, einen Staat immer mehr und mehr zu bevölkern.“ [11, S. 23]
Im gleichen Sinne schreibt Darjes (1714–1791): „Die Bevölkerung eines Staates ist zwar insgemein das letzte. Sie sollte aber billig das erste seyn, worauf man bey einer vollständigen Polizey zu sehen hat. Sie ist beynahe die Seele von dem Reichtum der Inwohner und des Staats.“ [17, S. 409] Ebensowenig wie die meisten seiner Zeitgenossen glaubt er an die Möglichkeit einer „Überbevölkerung“ und entgegnet auf die Furcht, ein Land möchte zu viele Menschen bekommen: „Ich will es beweisen, daß diese Furcht ohne Grund und der Policey sehr nachteilig sey.“ [17, S. 410]
Nicht anders urteilt v. Bielfeld (1717–1770) in seinem „Lehrbegriff der Staatskunst“: “Um die Gesellschaft wohl zu erhalten, muß die erste Sorgfalt auf die Vermehrung und Erhaltung der Anzahl ihrer Glieder gehen. Die wahre Stärke eines Staates besteht in der Menge der Einwohner; und die Staatskunst lehret, durch was für ein Mittel man diesen Zweck erlanget. Das erste und natürlichste ist die Aufmunterung zum Heurathen.“ [18, S. 103] Die Sorge, dass ein Staat zu volkreich werden könne, ist für ihn „ein niederträchtiger und abgeschmackter Schluß; weil er unmenschlich und unbegründet ist.“ [18, S. 118]
Ausführlich hat sich v. Pfeiffer (1718–1787) mit der Bevölkerungsfrage befasst. Auch für ihn ist klar, „… der Grund der Macht, der Dauer und der inneren Glückseligkeit liegt in der Vermehr- und Erhaltung gesunder, geschickter, fleißiger und gutgesinnter Menschen“, denn „… Menschen sind der größte, der wesentlichste Reichthum eines Staates. Ein Reichthum, der ihn innerhalb seiner Grenzen glücklich und außerhalb derselben furchtbar machen kann.“ [19, S. 1]
Allerdings sieht Pfeiffer das Problem der Überbevölkerung: „Staaten, die wenig Handlung treiben, ein undankbares Erdreich besitzen, in vielen Bedürfnissen von dem guten Willen ihrer Nachbarn abhängen, können allerdings überbevölkert werden, müssen folglich ihre Bevölkerung mit den Landesprodukten und übrigen Hülfsmitteln in ein gutes Verhältnis bringen.“ [20, S. 117]
Dieses treffe aber am wenigsten auf Deutschland zu, das vielmehr einer fortwährenden Entvölkerung ausgesetzt sei. Pfeiffer sieht die Ursachen hierfür im Despotismus „böser Regierungen“, ständigen Kriegen, übermäßigen Abgaben, der Verminderung der Zahl der Ehen, dem bestehenden Erbrecht, der Auswanderung nach den Kolonien und verschiedenen Krankheiten. Zur Hebung der Volkszahl schlägt er die Einrichtung eines öffentlichen Gesundheitswesens (Hebammen) vor und fordert die Aufhebung der Leibeigenschaft, denn „sie entvölkert die Staaten, weil der zur Freiheit geborene Mensch das erste beste Mittel ergreift, diese Ketten abzuschütteln.“ [19, S. 107]
Wie auch andere Kameralisten seiner Zeit sieht er die negativen Auswirkungen von Kriegen auf das Bevölkerungswachstum und stellt fest: „Der Krieg, dieser Menschmörder, raubet fast aus allen Ständen die gesundeste, die stärkste Jugend, und wenn Gott uns für Krieg behütet, so fehlet es jedoch nicht an Fürsten, welche die Menschen tausendweise nach anderen Welttheilen zur Schlachtbank liefern.“ [20; S. 9]
Seine Forderung, „… daß ein Landesherr nicht selten den Krieg vermeiden könne“ [19, S. 18], wurde auch von Ludwig v. Hess (1719–1784) nachdrücklich unterstützt, der in seinem „Versuch über die Mittel zur Bevölkerung“ feststellt: „Der Regent muß den Krieg auf alle mögliche Weise vermeiden, weil das Geschütz, das Schwerdt, die Blösse, der Hunger, der Durst und die epidemischen Krankheiten öfters in einem Jahre mehr Menschen auftreiben, als in funfzig geboren werden.“ [21, S. 13]
Sonnenfels — ein Populationist
Einer der letzten bedeutenden Vertreter des Populationismus im 18. Jahrhundert war der in Wien wirkende Volkswirt Joseph von Sonnenfels (1733–1817). Bei ihm steht die Bevölkerungsfrage im Mittelpunkt seiner gesamten Gesellschaftsauffassung. Dabei treten der Machtzweck und der fiskalische Nutzen einer großen Bevölkerung in den Hintergrund. Die Bevölkerung ist vielmehr „das Universalmittel, dem die Fähigkeit zugeschrieben wird, durch seine Funktion den Gesamtzweck des Staates überhaupt zu erfüllen.“ [22, S. 17] Wie bei keinem anderen Autor seiner Zeit ist sein Hauptanliegen die Vergrößerung der Gesellschaft. Das Bevölkerungsproblem wird somit zum gesellschaftlichen, vor allem volkswirtschaftlichen Prinzip. „Die Vergrößerung der Gesellschaft enthält also alle untergeordneten einzelnen Mittel in sich, welche gesammelt die allgemeine Wohlfahrt befördern … Es soll also die Vergrößerung der bürgerlichen Gesellschaft durch Beförderung der Bevölkerung zum gemeinschaftlichen Hauptgrundsatze der Staatswissenschaft und der darunter begriffenen Wissenschaften angenommen werden; und der Prüfsatz jeder Maasregel, welche zur Beförderung der gemeinen Wohlfahrt ergriffen wird, heißt: Ist sie der Bevölkerung zuträglich?“ [23, S. 13,14]
Sonnenfels erkannte die Dialektik von Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftlichem Fortschritt, legte allerdings den Schwerpunkt eindeutig auf die Seite der Bevölkerung. Seine Vorschläge zur Bevölkerungsvermehrung halten sich im Rahmen des konventionellen Populationismus, so die Vorschläge, Kriege wenn möglich zu verhindern, Krankheiten zu bekämpfen, Findelhäuser einzurichten usw. Auch spricht er sich gegen Landesverweisungen und Todesurteile und für die Beförderung des Ehestandes aus. Zur Erreichung seiner Zwecke fordert Sonnenfels die Erfassung der Bevölkerungsverhältnisse. Er vertritt den Standpunkt, dass „Ueberzählungen“ (also Volkszählungen) unerlässlich für die exakte Erfassung der Alters- und Berufsgliederung der Bevölkerung sind. Die durch Süßmilch in Deutschland verbreitete Methode der Erfassung von Daten aus Kirchenregistern und das Anlegen von Tabellen hält er für nicht ausreichend zuverlässig. Die von v. Sonnenfels geforderte Bevölkerungsstatistik war zu seiner Zeit erst am Beginn ihrer Entwicklung.
Die Herausbildung der Statistik als Wissenschaft
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts begannen Historiker an deutschen Universitäten die Bevölkerungsstatistiken als wichtigste Grundlage der Staatenkunde zu lehren. So kündigte Martin Schmeitzel (1679–1747) im Wintersemester 1723/24 in Jena erstmals auf einer deutschen Universität ein Collegium politico-statisticum an. Große Beachtung, über die Universität hinaus, fand das 1749 erschienene „Handbuch der europäischen Staatenkunde“ des Göttinger Professors Georg Achenwall (1719–1772). Die Voraussetzungen um wirklich genaue Kenntnisse von der Bevölkerungszahl, der Zusammensetzung der Bevölkerung und der Produktion zu erlangen, waren aber noch sehr unzureichend. Im wesentlichen stützte man sich bei den Bevölkerungsberechnungen auf die Daten aus den Kirchenbüchern.
Einen weiteren Impuls erhielt die Entwicklung der Statistik durch das im Jahr 1776 erschienen Werk von Adam Smith „Über die Natur und die Ursachen des Wohlstandes der Nationen“. Der darin niedergelegte Grundgedanke, daß nur die Arbeit den Reichtum der Nationen schafft, veranlaßte Historiker und Ökonomen, die vorhanden wirtschaftlichen Kapazitäten und Arbeitskräfte statistisch besser zu erfassen. Ein Anhänger der Lehren von Adam Smith, der Gießener Professor A. F. W. Crome (1753–1833) hat sich besondere Verdienste um die Bevölkerungsstatistik in Deutschland erworben. In seinem Werk „Über die Größe und Bevölkerung der europäischen Staaten, als der sicherste Maßstab ihrer verhältnismäßigen Kultur, nebst der Entwicklung ihrer Staatskräfte“ (1793) wies er auf die Notwendigkeit der Bevölkerungsstatistik hin: „Man hat in unseren Tagen mit Recht einen großen Wert darauf gelegt, die Größe und Bevölkerung der europäischen Staaten genau zu wissen, um nach diesen beiden wichtigen Details der Länderkunde nicht allein den Umfang der Staaten und die Masse ihrer Bewohner überhaupt zu übersehen, sondern auch durch die Vergleichung der Volkszahl mit dem Flächenraum, welche diese einnimmt, auf den Bevölkerungszustand eines Staates selbst, schließen, ihn mit der Bevölkerung anderer Länder vergleichen, und endlich die Kultur der Nationen und ihre innere Stärke, die Industrie und den Wohlstand, kurz den ganzen inneren Zustand eines Volks … richtig danach beurteilen zu können. ... Von allen den Ursachen und Triebfedern, wodurch die Ausbildung ganzer Nationen bewirkt und befördert wird, ist unstreitig die steigende, aus dem Schoß der Nation unmittelbar emporblühende Bevölkerung, die wichtigste.“ [14, S. 1f.]
Malthus — der Beginn einer neuen Epoche bevölkerungswissenschaftlichen Denkens
Die hier in Betracht gezogene Epoche bevölkerungswissenschaftlichen Denkens, die weitgehend von populationistischen Vorstellungen geprägt wurde, endet mit der 1798 veröffentlichten Streitschrift des anglikanische Geistlichen Thomas Robert Malthus (1760–1834) „Essay on the Principle of Population“. Er stellte radikal die von Süßmilch und der Mehrzahl der Kameralisten im 18. Jahrhundert vertretene Auffassung, dass eine wachsende Bevölkerung Glück und Wohlstand für den Staat bedeutet, in Frage.
Statt dessen postulierte er ein sog. „Bevölkerungsgesetz“, wonach die Bevölkerung sich in geometrischer Progression entwickelt, die Nahrungsmittelmenge jedoch in arithmetischer Reihe. Das dadurch bedingte Wachstum der Bevölkerung über den Nahrungsspielraum hinaus, müsse durch Kriege, Seuchen, Hungersnot oder präventive Maßnahmen (sexuelle Enthaltsamkeit) in Grenzen gehalten werden. „An Malthus‘ Theorie … hat sich seit dem 19. Jahrhundert eine Auseinandersetzung zwischen Generationen von Statistikern, Nationalökonomen und Bevölkerungswissenschaftlern, Malthusianern, Neo-Malthusianern und Anti-Malthusianern entzündet.“ [5, S. 40]
Das bevölkerungswissenschaftliche Denken im 19. Jahrhundert war sowohl international als auch in Deutschland weitgehend geprägt durch die Auseinandersetzung mit der von Malthus in seinem Werk „An Essay on the Principle of Population as It Affects the Future Imrovement of Society“ (1798, zweite überarbeitete Fassung 1803) entwickelten theoretischen Position zur Bevölkerungsentwicklung (Malthusianismus).
Dabei lassen sich zwei Grundtendenzen unterscheiden: zum einen der wissenschaftliche Malthusianismus mit vorwiegend wirtschaftstheoretischem Ansatz und andererseits ein praktischer Malthusianismus mit sozialpolitischen und sozialreformerischen Komponenten. Der wissenschaftliche Malthusianismus stützte sich auf die theoretischen Aussagen von Malthus, dessen „Bevölkerungsgesetz“ folgende Grundsätze beinhaltet:
1. Das Wachstum der Bevölkerung ist begrenzt durch die Unterhaltsmittel;
2. Die Bevölkerung vermehrt sich beständig, wenn die Subsistenzmittel wachsen, es sei denn, sie wird durch mächtige Hemmnisse daran gehindert;
3. die allzu starke Tendenz der Bevölkerungsvermehrung über die Unterhaltsmittel hinaus wird durch die Hemmnisse reguliert, die sich in „Enthaltsamkeit“, „Laster“ und „Elend“ gliedern [26, S. 146].
Diese Position fand in Deutschland im 19. Jahrhundert sowohl zahlreiche Anhänger wie auch Kritiker. Zu den Befürwortern der Malthusschen Theorie zählten solche bekannten Nationalökonomen wie Heinrich Rau, Gustav Rümelin, Wilhelm Roscher Albert Schäffle und Adolph Wagner. Entschiedene Gegner fand diese Auffassung vor allem im Lager der sozialistischen Theoretiker Marx und Engels, wobei Marx die Existenz eines allgemeinen Populationsgesetzes leugnete und das Bestehen einer relativen Überbevölkerung auf die kapitalistische Produktionsweise zurückführte. Scharfe Ablehnung formulierte auch der Nationalökonom Eugen Dühring, der behauptete, dass die Lehre von Malthus „praktisch und theoretisch eine Rückschrittstheorie“ sei [14, S. 777]. Dagegen sieht er im technischen Fortschritt der Menschheit ein nahezu unbegrenztes Mittel zur Behebung des Widerspruchs zwischen Bevölkerungswachstum und Nahrungsmittelangebot. Auch der bedeutende Statistiker Ernst Engel vertrat eine ablehnende Haltung gegenüber der Malthusschen Theorie.
Der Diskurs zwischen Gegnern und Anhängern findet seinen relativen Abschluss in den Auffassungen von Franz Oppenheimer, Lujo Brentano und Julius Wolf zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Arzt und Soziologe Oppenheimer stellte die Thesen auf, dass
„1. die Bevölkerung nicht die Tendenz hat, über die Unterhaltsmittel hinauszuwachsen, sondern die Unterhaltsmittel haben die Tendenz, über die Bevölkerung hinauszuwachsen;
2. mehr Menschen nicht Elend bedeuten, sondern Sicherung größeren Wohlstandes;
3. das bestehende Elend nicht wie nach Malthus naturgesetzlich, sondern aus anderen Gründen erklärbar ist.“ [25, S. 152]
Brentanos „Wohlstandstheorie“ geht davon aus, dass gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Westeuropa zu verzeichnende Geburtenrückgang auf den sozialen und kulturellen Aufstieg und somit die Zunahme des Wohlstandes zurückzuführen ist. Für Julius Wolf besteht im jeweiligen Kulturzustand einer Bevölkerung der wesentliche Einflussfaktor auf die Fortpflanzung, wobei er zwischen Wohlstand und Kultur scharf trennt. Als wesentliche Merkmale der „Fortschrittstendenz“ der Kultur, welche die Einschränkung der Kinderzahl zur Folge hat, nennt er
1. „Emanzipation von überkommenen Werten (von Kirche und Sitte; Emanzipation der Frau, Demokratisierung der Gesellschaft)“;
2. „fortschreitender Ordnungssinn“;
3. „steigende Bildung breiter Bevölkerungsschichten“ [25, S. 157]
„Das Malthussche Bevölkerungsgesetz in seiner rein wissenschaftlichen, und d. h. auch unpolitischen Interpretation hatte damit seine Aktualität endgültig verloren und seinen Platz in der Dogmengeschichte der Ökonomie aufgenommen.“ [26, S. 174]
Von wesentlich länger anhaltender Aktualität war die Entwicklungsrichtung des praktischen Malthusianismus, dessen Ziel vor allem in der Verbreitung von Kenntnissen über die Geburtenbeschränkung bestanden hatte. Ausgehend von England, wo 1877 die Malthusian League in London gegründet wurde, verbreitete sich die nun als Neomalthusianismus gekennzeichnete sozialpolitische Bewegung seit den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts auch auf dem Kontinent. In nahezu allen europäischen Ländern gab es bis zum Beginn der ersten Weltkrieges Vereinigungen zur Durchsetzung der Geburtenkontrolle, deren theoretische Grundlagen weitgehend dem wissenschaftlichen Malthusianismus verpflichtet waren. Gleichzeitig war eine starke Tendenz der Einflussnahme neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere aus dem Bereich der Biologie, auf das neomalthusianische Gedankengut zu verzeichnen. Neue theoretische Konzepte wie die Rassentheorie Gobineaus, die Eugenik Francis Galtons und sozialdarwinistische Auffassungen (Schallmeyer, Woltmann u. a.) bildeten die Grundlage und Rechtfertigung für die Biologiesierung gesellschaftlicher Phänomene und hatten außerordentliche Bedeutung für das bevölkerungswissenschaftliche Denken, lieferten sie doch die Begründung für das Wachstum der jeweiligen nationalen Bevölkerung, für biologisch–soziale Selektionsmechanismen und damit für die Höherzüchtung der menschlichen Population. Auf diese Entwicklungen wird an anderer Stelle noch einzugehen sein.
Der Beginn der fachlichen Institutionalisierung
Zunächst einmal ist festzustellen, dass gleichzeitig und eng verflochten mit der wissenschaftlich-theoretischen Reflexion des Bevölkerungsproblems im 19. Jahrhundert, wie es sich vor allem im Malthusianismus widerspiegelte, die fachwissenschaftliche Etablierung der Bevölkerungswissenschaft mit der Institutionalisierung im Rahmen der Entstehung neuer statistischer Ämter auf Reichs-, Länder- und kommunaler Ebene, neuer staatswissenschaftlichstatistischer Universitätsseminare, der Gründung staatswissenschaftlicher und statistischer Fachzeitschriften, Amtsblätter und Vereinsorgane sowie nationaler und internationaler Fachgesellschaften begann [5, S. 41ff.]
Hintergrund dieser disziplinären Entwicklungsprozesse, die zur Herausbildung einer bevölkerungswissenschaftlichen Disziplin im Rahmen der Staatswissenschaften und Nationalökonomie mit vielfältigen bevölkerungspolitischen Implikationen sowie zu einer verstärkten Beschäftigung mit der Bevölkerungsstatistik führten, war das starke Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert.
Innerhalb eines Jahrhunderts stieg die Bevölkerung Deutschlands von ca.23 Mil. (1816) auf knapp 68 Mill. (1915). Dies war nicht zuletzt bedingt durch eine enorme Verbesserung der medizinischen und hygienischen Situation sowie einen steigenden Lebensstandart auf der Basis eines großen Wirtschaftsaufschwungs insbesondere in den Jahren nach der Reichsgründung 1871.
Statistische Bureaus und Ämter waren bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich entstanden (1801 Bayern, 1805 Preußen, 1810 Österreich). Mitte des 19. Jahrhunderts folgte dann die Gründung in einer Reihe weiterer deutscher Bundesstaaten, so dass ein flächendeckendes Netz statistischer Behörden bereits zu diesem Zeitpunkt existiert [5, S. 42]. Eine Vielzahl wirtschafts- und bevölkerungsstatistischer Daten konnten somit durch die amtliche Statistik sowohl in Deutschland als auch darüber hinaus erhoben werden.
Das methodische Instrument der Volkszählung
Von besonderer Bedeutung für die statistische Erfassung der Bevölkerungsbewegung waren Volkszählungen, die methodisch und in ihrer Periodizität unterschiedlich in den einzelnen deutschen Bundesstaaten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durchgeführt wurden (1816 erstmals in Preußen). 1867 fand erstmalig in allen deutschen Staaten gleichzeitig eine Volkszählung statt. Mit der Reichsgründung 1871 wurden dann die „Voraussetzungen für gleiche Vorschriften, Durchführung und Auswertung von Volkszählungen geschaffen.“ [27, S. 89]
Im Zeitraum von 1875 bis 1910 fanden im Deutschen Reich turnusmäßig alle fünf Jahre Zählungen statt. Danach erfolgte bis 1933 nur noch eine reguläre Volkszählung im Jahr 1925. In dieser wurde neben der ortsanwesenden auch die Wohnbevölkerung festgestellt. Während der NS-Herrschaft fanden 1933 und 1939 Zählungen statt, wobei insbesondere die Volkszählung von 1939 die Instrumentalisierung der Statistik durch den NS-Staat widerspiegelt. Das wird durch die Aufnahme von Fragen nach der „Volkszugehörigkeit“ und nach der „Rassenzugehörigkeit“ dokumentiert. Die Ergebnisse dieser Volkszählung bildeten die Grundlage einer sogenannten „Volkstumskartei“, die Namenslisten von Ausländern und Personen mit fremder Volkszugehörigkeit sowie Juden und jüdischen Mischlingen enthielt. Entsprechende Angaben wurden ab 1941 den Meldeämtern zur Verfügung gestellt und dienten u. a. der systematischen Verfolgung jüdischer Mitbürger durch das NS-Regime.
Eine Pionierfunktion für die Grundlegung des methodischen Apparates von Volkszählung in Deutschland und darüber hinaus für die Lehre und Organisation der Statistik im allgemeinen und speziell der Bevölkerungsstatistik hatte das 1862 von Ernst Engel und Richard Boeckh gegründete Statistische Seminar am Kgl. Preußischen Statistischen Bureau in Berlin. Engel, der wichtige Impulse für sein Wirken auf statistischem Gebiet durch den Gründer der modernen Sozialstatistik Quetelet in Brüssel erhielt, legte 1861 mit der Denkschrift „Die Methoden der Volkszählung mit besonderer Berücksichtigung der im preußischen Staat angewandten“ ein für die weiteren Volkszählungen konstitutives Werk vor. Boeckh ist einer der „Begründer der preußischen Bevölkerungs- und Sozialstatistik, Schöpfer der Nationalitätenstatistik und einer Sterblichkeitstafel für Preußen mit Hilfe der ‚Boeckhschen Methode’, die später in allen statistischen Ämtern des Reiches angewendet wurde“ [5, S. 43] Aus dem Statistischen Seminar in Berlin sind solche bedeutenden Bevölkerungsstatistiker wie Knapp, L. Brentano, E. Würzburger und R. R. Kuczynski hervorgegangen. Zu dieser Zeit gab es noch keine eigenen Lehrstühle für Statistik an den preußischen Hochschulen. Die Statistik war zumeist in staatswissenschaftliche und nationalökonomische Seminare integriert. Rein statistische Seminare entstanden u. a. durch E. Laspeyres 1876 in Gießen, Th. Inama-Sternegg 1882 in Wien und Georg von Mayr 1900 in München.
Die organisatorische Etablierung der Disziplin
Georg von Mayr wurde 1911 auch Präsident der neugegründeten Deutschen Statistischen Gesellschaft und gab seit 1890 das „Allgemeine Statistische Archiv“ heraus, eines wichtigen Organs im Rahmen einer Vielzahl von staatswissenschaftlichen und statistischen Fachzeitschriften und Amtsblättern, die vor allem nach der Reichsgründung entstanden und den bevölkerungswissenschaftlichen Institutionalisierungsprozess begleiteten. Zu nennen sind hier u. a. die „Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik“ (1863), das „Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich“ (seit 1880) und das „Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik“ (1888), „… in dem, seit 1904 von Werner Sombart und Max Weber als Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik fortgeführt, Paul Mombert von 1909 bis zum Eingehen der Zeitschrift 1933 regelmäßig über Neuerscheinungen zur Bevölkerungslehre und Bevölkerungsstatistik berichtete“. [5, S. 47]
Parallel dazu vollzog sich auch die Gründung von nationalen und internationalen Fachgesellschaften und Kongressen, in denen häufig der Diskurs über bevölkerungswissenschaftliche Problemstellungen stattfand. Zu den bedeutendsten in diesem Rahmen zählen u. a. die Internationalen Kongresse für Hygiene und Demographie (seit 1878), für Rassenhygiene (Eugenik), seit 1912 mit deutscher Beteiligung, und die Internationalen Kongresse für Bevölkerungswissenschaft (seit 1927). 1885 wurde das Internationale Statistische Institut mit Sitz in Rom gegründet, zu dessen Präsident 1931 als bisher einziger Deutscher Friedrich Zahn gewählt wurde. Daneben existierte auf nationaler Ebene seit 1879 die Konferenz der deutschen Städtestatistiker, und 1911 erfolgte die Gründung der Deutschen Statistischen Gesellschaft.
Eine zentrale Rolle in der amtlichen Statistik nahm das 1879 beim Reichsamt des Inneren angesiedelte, „Kaiserliche Statistische Amt“ ein. Es hatte das für die Reichsstatistik zu liefernde Material zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu bearbeiten und Ergebnisse zu veröffentlichen. Neben Bevölkerungsstatistiken gehörten auch Statistiken der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Verkehrs der gemeinschaftlichen Einnahmen und der Zollverwaltung zu seinem Aufgabengebiet. In der Weimarer Republik wurden die Arbeiten im Statistischen Reichsamt fortgesetzt, wobei es 1920 zur Gründung einer selbständigen Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Statistik des Arbeitseinsatzes, der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsvermittlung) kam und das Programm des Statistischen Reichsamtes durch Lohn- und Gehaltsstatistiken sowie Geld- und Kreditstatistik erweitert wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus erfolgte u. a. der Aufbau von Industrie- und Agrarstatistiken zur Vorbereitung wehrwirtschaftlicher Planung und im Rahmen der Autarkiebestrebungen des Dritten Reiches. Nicht zuletzt erfuhr, wie bereits erwähnt, die Volkserzählung eine Ausweitung in ihren haushalts- und familienstatistischen Daten bezüglich der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik.
Das Eindringen biologistischer Konzepte in die Bevölkerungswissenschaft
Ebenso wie die Statistik verfügte auch die Bevölkerungswissenschaft an den deutschen Universitäten des 19. Jahrhunderts über keine eigenen Lehrstühle. Es waren vor allem Staatswissenschaftler und Nationalökonomen, die Bevölkerungsstatistik und Bevölkerungslehre im Rahmen ihrer Fächer vertraten. Bedeutende Gelehrte wie Lorenz von Stein, Georg-Friedrich Knapp, Georg von Mayr, Gustav Rümelin, Ladislaus von Bortkiewicz, Karl Theodor von Inama-Sternegg, Robert Rene Kuczynski, Gustav Schmoller, Franz Oppenheimer, Lujo Brentano, Paul Mombert und Julius Wolf trugen mit ihren Werken und Artikeln in Fachzeitschriften und Lexika sowie ihrer Lehrtätigkeit wesentlich zur theoretischen und methodischen Entwicklung der Bevölkerungswissenschaft als integrierter Disziplin bei.
Wie bereits angedeutet kam es im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Übergang zum Neomalthusianismus zu einem verstärkten Einfluss biologischer Konzepte und Theorien auf bevölkerungswissenschaftliche Fragestellungen. Neue Erkenntnisse in den Naturwissenschaften bedingten einen, Paradigmenwechsel, der „Ärzte, Hygieniker, Biologen, Anthropologen als Bevölkerungsforscher und Bevölkerungs-Politiker auf den Plan (rief) und zur Erweiterung des Faches durch medizinisch-biologische Disziplinen, die Eugenik, Sozial- und Rassenhygiene, Genetik, Anthropologie (führte)“ [5, S. 55]
Ausgangspunkte dieser Entwicklung waren die theoretischen Konzeptionen Darwins, Galtons, Gobineaus, die Auffassungen von H. St. Chamberlain und die 1900 erfolgte Wiederentdeckung der Mendelschen Vererbungsregeln.
Darwins Evolutions- und Selektionstheorie, die er 1859 veröffentlichte, geht im Kern davon aus, dass die besser an die Umweltbedingungen angepassten Individuen (Tierarten) größere Überlebens- und Fortpflanzungschancen und demzufolge einen Selektionsvorteil im „Kampf ums Daseins“ besitzen. Er übernimmt dabei ein Prinzip von Malthus, der dargelegt hatte, dass die Bevölkerungszunahme in einem geometrischen, die Zunahme der Nahrungsmittel hingegen in einem arithmetischen Verhältnis erfolgt und somit eine natürliche Zuchtwahl, eine Selektion, die im Wettkampf ums Dasein nur die „Tauglichsten“ überleben lässt und diesen die Aussicht auf Fortpflanzung gewährt („survival of the fittest“) wirkt.
Darwins Vetter Fracis Galton (1822-1911) prägte 1883 den Begriff Eugenik (Erbhygiene) als Bezeichnung für die Wissenschaft von der Verbesserung des Erbgutes. Ziel ist es dabei, unter Anwendung genetischer Erkenntnisse, den Fortbestand günstiger Erbanlagen in einer menschlichen Population zu sichern und zu fördern (positive Eugenik) sowie die Ausbreitung nachteiliger Gene einzuschränken (negative oder präventive Eugenik). Die Basis für die Eugenik (in Deutschland wurde weitgehend der Begriff Rassenhygiene verwendet) bildeten die Erkenntnisse über den Vererbungsmechanismus, die Gregor Mendel (1822-1884) bereits 1865 gewann und die im Jahr 1900 durch die Botaniker C. E. Correns (1864 -1933), E. Tschermak (1871-1962) und H. de Vries (1848-1935) unabhängig voneinander wiederentdeckt wurden.
Mitte des 19. Jahrhunderts postulierte Auguste Graf Gobineau (1816-1892) die These von der Ungleichheit der Rassen und der Überlegenheit der arischen Rasse. In Deutschland wurde sein Werk popularisiert durch die Übersetzung und Veröffentlichung von Ludwig Schemann (1852-1938) [28].
H. St. Chamberlain fasste in seinem vielgelesenen Werk „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ (1899) die Weltgeschichte als Kampf der Rassen auf, vertrat die Auffassung von einem absoluten Gegensatz zwischen jüdischer und germanischer Rasse und verkündete fünf „Grundgesetze“ der Rassenzüchtung.
Aus all diesen genannten Quellen leiteten sich die eugenischen, rassen- und sozialhygienischen Vorstellungen im bevölkerungswissenschaftlichen und bevölkerungspolitischen Diskurs um die Jahrhundertwende ab. Als ein Indikator für das Eindringen eugenisch-rassenhygienischen Denkens in die Staats- und Sozialwissenschaften kann das 1900 von Krupp initiierte Preisausschreiben zur Fragestellung: “Was lernen wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie in Beziehung auf die innerpolitische Entwicklung und Gesetzgebung der Staaten?“ angesehen werden. Den 1. Preis gewann 1903 der Arzt und Nationalökonom Wilhelm Schallmayer (1857-1919) mit seiner Untersuchung „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker“.
Weiterhin kam es bereits vor dem ersten Weltkrieg zur Bildung eugenischer Vereinigungen in Deutschland. Im Jahr 1905 gründete Grotjahn (1869-1931) in Berlin die Gesellschaft für Soziale Medizin, Hygiene und Medizinalstatistik. Er entwarf ein Programm der „Sozialen Hygiene“, das sich zwar teilweise an rassenhygienische Überlegungen anlehnte, insgesamt aber von deren Vertretern abgelehnt wurde. Nach Grotjahns Meinung sollte eine eugenisch orientierte Gesundheits- und Sozialpolitik des Staates, eine „Gefährdung des ´Volkskörpers´ durch ´Verkümmerung´ und ´Entartung´ des Nachwuchses bei Personen mit minderwertigen Erbanlagen“, verhindern [5, S. 58]. Diesbezüglich war er ein Verfechter von Maßnahmen zur Zwangssterilisierung und Asylierung „Minderwertiger“.
Ebenfalls 1905 entstand die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene, deren führende Protagonisten A. Ploetz (1860-1940), Ernst Rüdin (1874-1952) und Richard Thurnwald (1869-1954) waren. Ein Jahr zuvor hatten Ploetz und Rüdin bereits mit dem „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschaftshygiene“ (ARGB) eine der einflussreichsten bevölkerungswissenschaftlichen Zeitschriften gegründet. Die Ausrichtung dieser Zeitschrift war zunächst vorwiegend eugenisch, zunehmend wurden aber auch anthroposoziologische Themen beachtet. „ Sowohl die naturwissenschaftliche Anthropologie in Deutschland, die sich in einer Traditionslinie von Fischer, Lenz, Eickstedt zu Schwidetzky bis nach dem zweiten Weltkrieg hin fortsetzte wie auch Teile der Soziologie inkorporierten sie - Thurnwald und Mühlmann in gemäßigter, Karl Valentin Müller in extremer Form.“ [29, S. 158]
Wichtigstes Organ der Anthroposoziologie in Deutschland war die von Ludwig Woltmann 1902 begründete „Politisch-Anthropologische Revue“.
Die Rassenhygieniker sahen im Unterschied zum Neomalthusianismus und der herrschenden Bevölkerungspolitik, die sich auf die Quantität der Bevölkerung bzw. die Geburten- und Sterberaten konzentrierte, den qualitativen Aspekt der Bevölkerungsfrage als Kernpunkt ihrer Argumentation. Nach ihrer Auffassung führte eine Verminderung der Quantität der Bevölkerung auch zu einer Verschlechterung der Qualität. Ausgangspunkt dieser These „… war die inzwischen statistisch offenbarte differenzielle Geburtenrate, das heißt das Absinken der Geburtenzahlen in den höheren sozialen Schichten, das vor dem Hintergrund des sozialbiologischen Denkens, das sozialen Status mit Erbqualität gleichsetzte, als Bedrohung erscheinen musste.“ [30, S. 32/33]
Diese Argumentationslinie gewann im bevölkerungspolitischen Diskurs seit dem Einsetzen des Geburtenrückgangs in Deutschland (seit 1909 Rückgang der absoluten Geborenenzahlen) zunehmende Relevanz. Sie gipfelte in einer von Vertretern der Rassenhygiene (u. a. Grotjahn) entschieden geforderten staatlich gelenkten Bevölkerungspolitik bis hin zu einer gezielten Aufzuchtsplanung. Demgegenüber wandte sich der Bevölkerungswissenschaftler J. Wolf in seiner bereits oben skizzierten Theorie der „Rationalisierung des Sexuallebens“, die er als Ursache des Geburtenrückgangs ansah, aber auf die moralische Entscheidung jedes einzelnen zurückführte, „gegen eine ‚rationalistische’ Geburtenpolitik politischer Instanzen“ [30, S. 33]. Zur Förderung pronatalistischer Zielstellungen initiierte er 1915 in Berlin die Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik. Ähnliche Organisationen entstanden in dieser Zeit auch in anderen Teilen Deutschlands.
Disziplinäre Entwicklung und Bevölkerungspolitik nach dem 1. Weltkrieg
Die bevölkerungspolitische Situation im Umfeld des Krieges und seiner Folgen für Deutschland zeigte sich in ihrer wissenschaftlichen Reflexion als Herausforderung auf mehreren Ebenen, und zwar um die
„1. der quantitativen Implosion als notwendige Folge des Geburtenrückgangs;
2. der qualitativen Implosion als Folge der Degeneration durch negative Auslese, die etwa auch durch neomalthusianistische Geburtenbeschränkungsmaßnahmen hervorgerufen würde; und
3. des rassischen Untergangs, des Verschwindens von Volkstum und Nationaler Identität durch das Zusammenwirken von Bevölkerungsrückgang, Degeneration und Überfremdung.“ [26, S. 178/179]
Daraus ergaben sich Forderungen nach geburtenfördernden Maßnahmen, rassenhygienischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwehr unerwünschter Einwanderung, wie sie insbesondere in den 20/30er Jahren erhoben, diskutiert und auch politisch umgesetzt wurden.
Gleichzeitig setzte sich der Konstitutions- und Differenzierungsprozess der Bevölkerungswissenschaft als Disziplin fort, und es erfolgte ihre schrittweise Emanzipierung von der Nationalökonomie. Die Erweiterung des disziplinären Gegenstandsbereichs geschah in drei Richtungen:
„1. im Rahmen der klassischen Bevölkerungswissenschaft (Statistik, Nationalökonomie) durch die Wanderungsforschung (Verstädterung, Stadt-Land-Beziehungen) bis hin zur Soziographie;
2. das Vordringen der Rassenhygiene/Eugenik, die Mediziner wurden zur stärksten Fraktion der Bevölkerungswissenschaft und
3. die Erforschung des Grenz- und Auslandsdeutschtums, die Volks-, Kulturboden- und Raumforschung und die aus dieser erwachsenden Ansätze zu einer Bevölkerungssoziologie.“ [5, S. 67]
In der klassischen Bevölkerungswissenschaft bildeten die statistischen Ämter sowie die innerhalb der Nationalökonomie an den Hochschulen vertretene Statistik/Bevölkerungsstatistik die institutionelle Basis. In zunehmendem Maße wurde auch die Minderheiten – oder Nationalitätenstatistik, deren Hauptvertreter seit den 20er Jahren Wilhelm Winkler war, in diesen Bereich integriert. Winkler gründete 1923 das Institut für Statistik der Minderheitenvölker (Deutschtumsstatistik) an der Universität Wien und veröffentlichte umfangreiche Handbücher zur Statistik des Deutschtums und der europäischen Nationalitäten.
Bedeutsamen Einfluss auf die disziplinäre Entwicklung der Bevölkerungswissenschaft hatte auch der Statistiker und Nationalökonom Paul Mombert, der auf der Grundlage zahlreicher Studien zur Bevölkerungsbewegung in Deutschland im Jahr 1929 mit seiner „Bevölkerungslehre“, ein Standardwerk der Disziplin veröffentlichte. Ebenso wie Brentano sah Mombert einen Zusammenhang zwischen Wohlstand und Geburtenrückgang. Er vertrat die These, dass auch innerhalb einzelner sozialer Klassen „bessere wirtschaftliche und soziale Verhältnisse geburtenmindernd wirken“ [25, S. 156]. Die Ursachen des Geburtenrückgangs waren für ihn nicht primär wirtschaftlich bedingt, sondern liegen im geistig-seelischen Bereich(steigendes Verantwortungsgefühl für die Kinder, sozialer Ehrgeiz und Bequemlichkeit).
Den Arbeiten von R. R. Kuczynski verdanken vor allem die Großstadt- und Wanderungsforschung wichtige Impulse in dieser Zeit. Durch sozialstrukturelle Analysen der deutschen Bevölkerung und Forschungen zur Bevölkerungs- und Wanderungssoziologie, insbesondere von Theodor Geiger und Rudolf Heberle entwickelte sich die Soziographie als eine neue Spezialdisziplin der angewandten Soziologie.
Einflussreich ist auch das Werk des Nationalökonomen Werner Sombart, vor allem hinsichtlich der städtischen Siedlungsforschung und der Theorie der Städtebildung. In seinem 1927 erschienenen Band über „Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus“ fasst er die bevölkerungswissenschaftliche Forschung seiner Zeit auf ähnlich enzyklopädische Weise wie eine Generation davor in Schmollers „Grundriss der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre“ zusammen [5, S. 70].
Für Sombart ist die menschliche Fortpflanzung kein reiner Naturprozess, sondern eine „Willensbestätigung der Menschen, die an bestimmte Naturbedingungen gebunden ist“ [25, S. 157].
Er versuchte als einer der ersten eine soziologische Bevölkerungstheorie abzuleiten, um die empirisch-geschichtlichen Bevölkerungsvorgänge besser zu verstehen.
Der Einfluss der Rassenhygiene auf das bevölkerungswissenschaftliche Denken
In immer stärkerem Maße prägten in der Weimarer Republik rassenhygienische und erbbiologische Themen, deren bevölkerungspolitische Relevanz im Dritten Reich augenscheinlich wurde, den bevölkerungswissenschaftlichen Diskurs. Entscheidenden Einfluss auf diese Entwicklung nahm der von Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz 1921 veröffentlichte „Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, der bis 1940 fünf Auflagen erlebte. Hitler bezog Aussagen dieses Werkes in seine rassenbiologische Schrift „Mein Kampf“ (1925/26) ein. Der Aufschwung, den die rassenhygienische Bewegung in den 20er Jahren erreichte, manifestierte sich auch in der großen Mitgliederzahl der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ (1931 fast 1100 gegenüber 20 bei Gründung 1905), die praktisch alle eugenisch orientierten Bevölkerungswissenschaftler zusammenschloss.
Nicht zuletzt fand dieser Prozess seinen Niederschlag in der staatlichen Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik und deren institutionellen Einrichtungen. So gehörten dem 1930 gebildeten Reichsausschuss für Bevölkerungsfragen führende Sozial- und Rassenhygieniker an. Mit der Einrichtung des Sachverständigenbeirates für Bevölkerungs- und Rassenpolitik beim Reichsinnenministerium wurde 1933 ein Instrument geschaffen, dass die Aufgabe hatte, „alle einschlägigen Gesetzesentwürfe vor der Beschlussfassung auf ihre bevölkerungs- und rassenpolitischen Auswirkungen und Fragen der politischen Durchsetzbarkeit hin zu prüfen.“ [31, S. 103]
Diesem Beirat gehörten u. a. solche bekannten Bevölkerungswissenschaftler und Statistiker an wie F. Burgdörfer, A. Gütt, E. Rüdin, A. Ploetz, F. Lenz und H. F. K. Günter. Letzterer wurde durch sein bereits 1922 veröffentlichtes Buch „Rassenkunde des deutschen Volkes“ zum Wegbereiter der Rassenideologie des Nationalsozialismus. Anfang der 30er Jahre erhielt er einen Lehrstuhl für Rassenfragen und Rassenkunde an der Universität Jena.
Führende Fachvertreter im Widerspruch zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und politischer Instrumentalisierung
Im gleichen Zeitraum entstand der Ständige Ausschuss für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege unter Vorsitz von H. Harmsen. Harmsen gehörte ebenso wie F. Burgdörfer zu den produktivsten Bevölkerungswissenschaftlern seit den 20er Jahren. Beide spiegeln in ihrem umfangreichen Werk wesentliche Entwicklungslinien ihrer Disziplin von der Bevölkerungsstatistik über die Sozial- und Rassenhygiene, die Erforschung des Grenz- und Auslandsdeutschtums bis hin zur Bevölkerungspolitik wider.
Einen wichtigen Beitrag zur Theorieentwicklung leistete Ipsen, der in Zusammenarbeit mit seinem Assistenten H. Haufe eine Bevölkerungslehre erarbeitete, die „den Grund zu einer historisch-soziologischen Theorie des Bevölkerungsprozesses mit starkem Einfluss auf die moderne Sozial- und Bevölkerungsgeschichte und Bevölkerungssoziologie“ bildete [5, S. 82]. Er stützte sich dabei auf empirisch-soziologische Forschungen des dörflichen Volkstums und Grenzlanddeutschtums.
Angeregt durch dieses Forschungsprogramm entwickelte Erich Keyser sein Programm einer „Bevölkerungsgeschichte“ als historische Grundlage für „Bevölkerungsstatistik und Bevölkerungspolitik sowie Rassenbiologie, die sich vorwiegend mit den Vorgängen der Gegenwart beschäftigten …“ [5, S. 82].
Keyser war auch Herausgeber des „Deutschen Städtebuches“, dessen wissenschaftlich fundierte Leistung seine nationalpolitisch-rassistisch gefärbten Arbeiten überdauerte.
In seiner Person verkörpert sich gleichsam die widersprüchliche Entwicklung der Bevölkerungswissenschaft im nationalsozialistischen Regime. Eine Vielzahl der bereits genannten Bevölkerungswissenschaftler und Statistiker leisteten in dieser Zeit einerseits wissenschaftlich konstitutive Beiträge zur Disziplinentwicklung. Andererseits reichte das Spektrum der Verflechtung der bevölkerungswissenschaftlichen Disziplin und ihrer maßgeblichen Vertreter in Deutschland mit dem Nationalsozialismus von Kritik und Verweigerungshaltung bis hin zur aktiven Unterstützung der Zielsetzungen des Regimes.
Die Instrumentalisierung der Bevölkerungswissenschaft im Dritten Reich beruht nicht zuletzt auf Entwicklungen, die sich mit dem bereits dargelegten wachsenden Einfluss der Rassenhygiene und Eugenik seit dem Beginn des Jahrhunderts abzeichneten, und die in Verbindung mit der NS-Ideologie zu einer neuen Dimension des Wissenschaftsmissbrauchs führten. Kennzeichnend für diesen Prozess war insbesondere der institutionelle Ausbau von rassenkundlichen, rassen- und erbbiologischen Forschungseinrichtungen und Lehrstühlen sowie die Einrichtung rassenpolitischer Ämter des Staates und der Partei auf Reichs- und Länderebene.
Dieser Tendenz entsprechend verwies Eugen Fischer, als amtierender Präsident des Internationalen Kongresses für Bevölkerungswissenschaft, der 1935 in Berlin tagte, darauf, dass im Mittelpunkt der Bevölkerungswissenschaft die Erforschung des menschlichen Erbgutes steht. Er plädierte für eine erbbiologisch ausgerichtete Disziplin, die als Hauptproblem die qualitative Seite der Bevölkerungsentwicklung sieht und Mittel und Wege zur Verhinderung krankhafter Erbanlagen bereitstellt. Sein Hinweis darauf, dass erst die Machtübernahme der Nationalsozialisten die Bedeutung der Erblinien in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik gestellt hat und demzufolge die Sorge des Wissenschaftlers nicht nur der Erbgesundheit, sondern auch der Rassenreinheit gilt, macht die verhängnisvolle Verknüpfung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit den politischen Zielsetzungen des NS-Regimes deutlich [32, S. 65ff.].
Die politisch-ideologische Instrumentalisierung der Bevölkerungswissenschaft lässt sich noch an einer Vielzahl weiterer Beispiele zeigen, Dazu zählen – neben der bereits erwähnten statistischen Erfassung der rassischen Abstammung im Rahmen der Volkszählung 1939 – empirische Forschungen, die auf die erb- und rassenbiologische Bestandsaufnahme des deutschen Volkes gerichtet waren [32, S. 93] ebenso wie Forschungen zum Grenz- und Auslandsdeutschtum und spezielle Untersuchungen zur Judenfrage[3].
Auf das komplexe Beziehungsgeflecht der Bevölkerungswissenschaft im „Dritten Reich“ und die subjektive Rolle ihrer Vertreter kann im Rahmen dieses kurzen Abrisses nicht näher eingegangen werden. Zumal trotz einer Reihe von wegweisenden Untersuchungen zu dieser Problematik noch erheblicher Forschungsbedarf besteht, um ein differenziertes Bild sowohl der Leistungen als auch der Fehlentwicklungen und schuldhaften Verstrickungen dieser Disziplin im Nationalsozialismus darzustellen.
Die ist um so notwendiger, als die Nachkriegsentwicklung der Bevölkerungswissenschaft insbesondere im westlichen Teil Deutschlands sowohl durch Kontinuitäten als auch Diskontinuitäten bevölkerungswissenschaftlicher Entwicklungslinien und ihrer bevölkerungspolitischen Implikationen aus den Jahrzehnten davor geprägt wurde. Dies führte bis in die Gegenwart zu teilweise erheblichen Spannungen und ideologiebelasteten Vorwürfen an eine Disziplin, die nur durch eine kritische Reflexion ihrer Geschichte sich von den „Schatten“ der Vergangenheit befreien und selbstbewusst den Ansprüchen von Gegenwart und Zukunft stellen kann.
Zusammenfassung
Die Anfänge einer wissenschaftlichen Betrachtung des Phänomens Bevölkerung im deutschsprachigen Raum sind eng mit der Entwicklung des absolutistisch-kameralistischen Systems im 17.Jahrhundert verbunden. Im Mittelpunkt standen dabei die Ideen des Populationismus, dessen Grundaussage darin besteht, dass Macht und Reichtum eines Landes in der ständigen Vermehrung seiner Bevölkerung begründet ist. Nicht zuletzt die demographischen Folgen des Dreißigjährigen Krieges bestärken die Vertreter dieser Richtung in ihren Auffassungen.
Neben der mehr deskriptiven bevölkerungswissenschaftlichen Orientierung des Kameralismus entwickelten sich auch Ansätze einer quantitativen bevölkerungsstatistischen Erfassung demographischer Prozesse, vergleichbar mit und beeinflusst von der Politischen Arithmetik in England. Diese gipfelten im Werk von J. P. Süßmilch, der zum eigentlichen Begründer der wissenschaftlichen Bevölkerungsstatistik im 18.Jahrhundert in Deutschland wurde.
Das bevölkerungswissenschaftliche Denken im 19.Jahrhundert war auch in Deutschland weitgehend geprägt durch die Auseinandersetzung mit den von Th. R. Malthus verkündeten Thesen zur Bevölkerungsentwicklung. An seiner Kernthese, wonach sich die Bevölkerung geometrisch, die zu ihrer Existenz notwendigern Nahrungsmittel aber arithmetisch vermehren, entzündete sich der Streit zwischen Befürwortern und Kritikern dieser Auffassung. Er fand erst zu Beginn des 20.Jahrhunderts seinen relativen Abschluss mit der Entwicklung neuer theoretischer Konzepte wie der Wohlstandstheorie Brentanos und der von J. Wolf vertretenen Auffassung einer Rationalisierung des Geschlechtslebens. Daneben begann im 19.Jahrhundert die disziplinäre Konstituierung und Institutionalisierung der Bevölkerungswissenschaft in Deutschland. Die Disziplin etablierte sich fachlich vor allem im Rahmen der Staatswissenschaften und der Nationalökonomie. Weitere wichtige Indikatoren dieses Prozesses waren die Entstehung einer Vielzahl statistischer Ämter auf Reichs-, Länder- und kommunaler Ebene, neuer staatswissenschaftlicher-statistischer Seminare, die Gründung entsprechender Fachzeitschriften sowie von Fachgesellschaften.
Ende des 19.Jahrhunderts wurde das bevölkerungswissenschaftliche Denken verstärkt beeinflusst von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere aus dem Bereich der Biologie. Rassentheoretische, eugenische und sozialdarwinistische Positionen bedingten einen Paradigmenwechsel in der Bevölkerungswissenschaft und führten zu einer Erweiterung ihres Fächerkanons. Die Differenzierung der Disziplin und vor allem ihre bevölkerungspolitischen Implikationen setzten sich im. 20. Jahrhundert zunehmend fort. Dabei kam es in der Zeit des Faschismus in Deutschland zu einer politisch-ideologischen Instrumentalisierung der Bevölkerungswissenschaft und ihrer Vertreter, die auch die Nachkriegsentwicklung dieser Disziplin nachhaltig beeinflusste.
Dr. Harald Michel ist Geschäftsführer des Instituts für angewandte Demographie (IFAD) in Berlin, Dr. Ralph-Jürgen Lischke ist Wiss. Mitarbeiter in diesem Institut.
Der Beitrag ist erschienen in: Statistisches Landesamt Berlin, Berliner Statistik, Statistische Monatsschrift Nr. 3/2001.
Quellennachweis:
[1] Handwörterbuch der Staatswissenschaften; Bd.2, 4. Auflage, Jena 1924, S. 633-825.
[2] Mombert, P.: Bevölkerungslehre; Jena 1929.
[3] v. Ungern-Sternberg, R., Schubnell, H.: Grundriß der Bevölkerungswissenschaft (Demographie); Stuttgart 1950.
[4] Schmid, J.: Einführung in die Bevölkerungssoziologie; Reinbek 1976.
[5] v. Brocke, B.: Bevölkerungswissenschaft quo vadis?; Opladen 1998.
[6] Michel, H. (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Geschichte der Demographie – Personen des Bevölkerungswissenschaftlichen Denkens im deutschsprachigen Raum; bearbeitet von R.-J. Lischke, IFAD-Edition 1999.
[7] Cromm, J.: Familienbildung in Deutschland; Opladen/Wiesbaden 1998.
[8] Lotz, W. (Hrsg.): Die Flugschriften über den Münzstreit der sächsischen Albertiner und Ernestiner um 1530; Leipzig 1893.
[9] v. Walch, J. G. (Hrsg.): Luthers sämtliche Schriften; Bd. 10, Halle 1744.
[10] Frank v. Wörd, S.: Germaniae Chronicon; Augsburg 1538.
[11] Michel, H.: Der Bevölkerungsgedanke im Zeitalter des Merkantilismus; IFAD-Edition 1994.
[12]Conring, H.: Thesaurus totius orbis quadripartitus; 1675, zitiert in: Europäische Wirtschaftsgeschichte; Bd. 2, Stuttgart{New York 1979, S. 18.
[13] Becher, J. J.: Politischer Diskurs; Frankfurt 1688.
[14] Handwörterbuch der Staatswissenschaften; Jena 1924.
[15] v. Justi, J. H. G.: Gesammelte politische und Finanzschriften; Bd. III, Göttingen 1756.
[16] v. Justi, J. H. G.: Grundsätze der Policeywissenschaft; Göttingen 1756.
[17] Darjes, J. G.: Erste Gründe der Cameralwissenschaften; Jena 1756.
[18] Bielfeld, J. F.: Lehrbegriff der Staatskunst; Breslau/Leipzig 1768.
[19] v. Pfeifer, J. F.: Lehrbegriff sämtlicher oeconomischer und Cameralwissenschaften, Bd. II, Teil II, Mannheim 1777.
[20] v. Pfeiffer, J. F.: Grundriß der wahren und falschen Staatskunst; Bd. 1, Berlin 1778.
[21] v. Hess, L.: Freymüthige Gedanken über Staatssachen; Hamburg 1775.
[22] Spitzer, F.: Josef von Sonnenfels als Nationalökonom; Dissertation, Bern 1906.
[23] v. Sonnenfels, J.: Grundsätze der Staatspolicey, Handlung und Finanzwissenschaft; München 1801.
[24] Crome, A. F. W.: Über die Größe und Bevölkerung der europäischen Staaten, als der sicherste Maßstab ihrer verhältnismäßigen Kultur, nebst der Entwicklung ihrer Staatskräfte; Frankfurt a. M. 1793.
[25] Cromm, J.: Bevölkerung-Individuum-Gesellschaft; Opladen 1988.
[26] Mackensen, R., Thrill-Thouet, L., Stark, U. (Hrsg.): Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungstheorie in Geschichte und Gegenwart; Frankfurt/New York 1989.
[27] Michel, H.: Volkszählungen in Deutschland. Die Erfassung des Bevölkerungsstandes von 1816 bis 1933; in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1985/II.
[28] de Gobineau, A. C.: Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen; übersetzt von L. Schemann, 4 Bände, Stuttgart 1898-1901.
[29] Klingemann, C. (Hrsg.): Rassenmythos und Sozialwissenschaften in Deutschland; Opladen 1987, S. 158.
[30] v. Voland, E. (Hrsg.): Fortpflanzung: Natur und Kultur im Wechselspiel; Frankfurt/Main 1992, S. 32f.
[31] v. Kaupen-Haas, H. (Hrsg): Der Griff nach der Bevölkerung; Nördlingen 1986.
[32] Lenz, K.: Die Bevölkerungswissenschaft im Dritten Reich; BIB, Heft 35, Wiesbaden 1983.
[33] Burgdörfer, F.: Die Juden in Deutschland und in der Welt; in: Forschungen zur Judenfrage, Bd. 3, Hamburg 1938, S. 152-198.
[1] vgl. dazu [1] bis [5]
[2] Nähere Informationen zu einer Vielzahl der in dem Artikel erwähnten Personen sind in [6] zu finden. Die Publikation enthält ca. 400 Biographien von Persönlichkeiten des bevölkerungswissenschaftlichen Denkens aus dem deutschsprachigen Raum in der Zeit vom 16. Bis 20. Jahrhundert.
[3] Vgl. u. a. [28]